Energieberatung

Klimaschutz und Energieeinsparung stehen zunehmend im Vordergrund der Energiepolitik. Gesetzliche Bestimmungen und Förderprogramme unterstützten die Durchführung entsprechender Maßnahmen.

Als Hauseigentümer werden Sie früher oder später darüber nachdenken, an Ihrem Haus kleinere oder größere Instandsetzungen oder Modernisierungen vorzunehmen. Das ist der beste Zeitpunkt, auch in Energieeinsparung zu investieren.

Vor-Ort-Beratung

Eine ausführliche Beratung von Bauherren zur energieoptimierten Sanierung wird z.B. vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle [BAFA] gefördert.

Als registrierte und antragsberechtigte Energieberater erstellen wir Ihnen ein förderfähiges Sanierungskonzept für Ihre Immobilie.

Ihre Vorteile

  • geförderte Vor-Ort-Beratung
  • richtige Planung spart Kosten bei der Sanierung und beim Energieverbrauch
  • günstige KfW Kredite

Energieausweis

Besitzer von bis 1965 errichteten Häusern müssen potentiellen Käufern bzw. Mietern ab dem 1. Juli 2009 einen Energieausweis für Ihr Gebäude vorlegen. Für später errichtete Gebäude gilt dies ab dem 1. Januar 2009.

Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen.

Der Energieausweis macht den Energiebedarf eines Gebäudes mit einfachen Mitteln transparent. Auch ohne technische Vorkenntnisse ist es Verbrauchern damit möglich, die energetische Qualität des Gebäudes zu beurteilen. Damit bietet er Käufern und Mietern von Wohnungen und Gebäuden frühzeitig eine schnelle Entscheidungshilfe.

Ihre Vorteile

  • Transparenz des Energieverbrauchs
  • einfache Beurteilung der energetischen Qualität

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Deutschen Energie Agentur [DENA]

Wärmeschutznachweis zum Bauantrag nach Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung [EnEV] ist eine deutsche Verordnung, die am 1. Februar 2002 in Kraft getreten ist und die Wärmeschutzverordnung [WSchV] und die Heizungsanlagenverordnung [HeizAnlV] abgelöst hat.

Nach EnEV sind zum Bauantrag für den Wohnungsbau im Bestand und im Neubau, als auch für den Bereich des Nicht-Wohnungsbaus Nachweise erforderlich, die deren Einhaltung bestätigen.

ARCHITEKT MAURICE FIEDLER ist in der Wärmeschutzliste der Ingenieur- und Architektenkammer Thüringen eingetragen und zum führen dieser Nachweise berechtigt.

Ihre Vorteile

  • energieoptimierte Planung Ihres Baus
  • Bauantrag und Nachweis aus einer Hand > Überschneidungen werden vermieden